YOKOHAMA DE

Das Reifen-Sorglos-Paket von YOKOHAMA

12 Monate REIFEN-SORGLOS-PAKET

Das YOKOHAMA Reifen-Sorglos-Paket gibt es für ADVAN Sport V105 und V107 sowie für BluEarth*Winterreifen V905, V906 und den All Season Reifen AW21.

Die ADVAN Sport Reifen V105, V107 gehören zu den Flaggschiff-Produkten von YOKOHAMA.
Diese Reifentechnologie wird auf den Rennstrecken der Welt erprobt und für die Straße entwickelt. ADVAN Sport Reifen werden von namhaften Fahrzeugherstellern und Tunern bereits in der Erstausrüstung verbaut.

Die BluEarth*Winterreifen V905, V906 sowie der Ganzjahresreifen BluEarth-4S AW21 gehören zu den besonders umweltfreundlichen YOKOHAMA Reifen mit neuester BluEarth-Technologie und -Philosophie. YOKOHAMA setzt bei der Reifenproduktion auf den Einsatz von Solarenergie, Energiegewinnung aus Recyclingprozessen usw.
Mit dem Kauf Ihrer neuen YOKOHAMA Reifen haben Sie sich für ein Produkt von ausgesprochen hoher Qualität entschieden. Doch auch hier kann eine sogenannte „Reifenpanne“ auftreten!

Im Falle einer Ein- oder Anfahrverletzung des Reifens erhalten Sie durch das zwölf Monate gültige Reifen-Sorglos-Paket der YOKOHAMA Europe GmbH unter nachfolgenden Bedingungen Ihren beschädigten ADVAN Sport V105, V107 oder BluEarth*Winter V905, V906 oder BluEarth-4S AW21 ersetzt:

  • Das YOKOHAMA Reifen-Sorglos-Paket ist ab dem Tag der Erstmontage eines ADVAN Sport V105, V107 oder BluEarthWinter V905, V906 oder BluEarth-4S AW21 (Kaufdatum) in einem teilnehmenden Fachbetrieb gültig.
  • Wir ersetzen Ihnen im Falle einer Reifenpanne (Ein-/Anfahrverletzung) bis zu zwölf Monate nach dem Kaufdatum Ihren ADVAN Sport V105, V107 oder BluEarth*Winter V905, V906 oder BluEarth-4S AW21, sofern die Restprofiltiefe des beschädigten Reifens >= 4 mm beträgt.
  • Die Kosten für die Montage, die Altreifenentsorgung und eine gegebenenfalls notwendige Abschleppung bzw. Folgekosten der Reifenpanne sind nicht Bestandteil des Paketes.
  • Von diesem YOKOHAMA Reifen-Sorglos-Paket ausgenommen sind vorsätzliche oder grob fahrlässig herbeigeführte Beschädigungen des Reifens.

Zwingende Voraussetzungen für die Reifenersatzlieferung sind:

  • Vorlage der Kaufrechnung (als Kopie) des teilnehmenden Fachbetriebs, zum Nachweis des 12-Monats-Zeitraums
  • Sichtung des Reifens
  • Schadensbild entspricht den oben genannten Schäden
  • Entsprechende Restprofiltiefe vorhanden
  • Barauszahlung ist ausgeschlossen

Sie möchten diesen Service in Anspruch nehmen?
Dann lassen Sie einfach das nachstehende Formular (siehe Flyerrückseite) von Ihrem Reifenhändler vollständig, mit Firmenstempel und Kopie der Kaufrechnung, ausfüllen und an die YOKOHAMA Europe GmbH senden.

YOKOHAMA Europe GmbH
Technik/Reklamationsabteilung
Monschauer Str. 12
40549 Düsseldorf

Informationen zum Start- und Enddatum der Herstellung von Reifen, Informationen zur Reifentypkennung und weitere technische Aspekte finden Sie im offiziellen Produktinformationsblatt, das Sie von Ihrem Reifenhändler erhalten können. Ein Link zum öffentlichen Teil der europäischen Produktdatenbank zur Energiekennzeichnung (EPREL) wird auch über die YOKOHAMA-Website (www.yokohama.eu) bereitgestellt. Zusätzlich können Sie über www.yokohama.eu/tyrepedia/tyre-labelling das jeweilige EU Reifenlabel einsehen und ausdrucken.